Zivilschutzzeichen 22/09-24/09/2017

Zivilschutzzeichen

Wie das internationale Zivilschutzzeichen auszusehen hat, regelt das Gesetz zur Änderung des Anhangs I, des

Zusatzprotokolls I vom 17. Juli 1997 (BGBl. II, S. 1366), zu den Genfer Rotkreuz-Abkommen von 1949.

“Es wird empfohlen,

a) dass, wenn sich das blaue Dreieck auf einer Fahne,

einer Armbinde oder einer Brust- bzw. Rückenmarkierung befindet,

diese den orangefarbenen Hintergrund bilden,

b) dass eine Spitze des Dreiecks senkrecht nach oben zeigt,

c) dass keine Spitze des Dreiecks bis zum Rand des orangefarbenen Grundes reicht.“

Nils Emde

Jörn Thiede

Thomas Thiede

Eröffnung Do. 21.09.2017 19:00 Uhr

Ausstellung 22.09. bis 24.09.2017 – 14 bis 20 Uhr

Hinterconti – Marktstraße 40a 20357 Hamburg

Flyer_Bunker.indd

Dieser Eintrag wurde veröffentlicht in 2017, Aktuell, Ausstellungen, Programm. Bookmarken: Permanent-Link. Momentan ist weder das Kommentieren noch das Setzen eines Trackbacks möglich.
  • Projektarchiv